Rückwirkende Flugsteuer kostet Veranstalter Millionen
Alle Appelle an die Parlamentarier waren vergebens: Der Bundestag hat die Erhöhung der Luftverkehrssteuer zum 1. April beschlossen, auch für Flüge, die bereits gebucht und bezahlt sind. Für die deutschen Reiseveranstalter bedeutet das eine Mehrbelastung von 28,5 Millionen Euro, hat der DRV ausgerechnet.
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Theoretisch können Reiseveranstalter die jetzt beschlossene Erhöhung der Luftverkehrssteuer an gebuchte Kunden nachbelasten. Doch dazu müsste die Möglichkeit von nachträglichen Preisanpassungen in den AGB festgeschrieben sein. Das allerdings hat so gut wie kein Veranstalter dort drinstehen, sagt DRV-Präsident Norbert Fiebig. Deshalb werden sie auf Mehrkosten von 28,5 Millionen Euro sitzenbleiben.
Er wolle die Steuerungskraft der Luftverkehrssteuer nicht bewerten, sagt Fiebig. „Was aber gar nicht geht, ist eine solche Steuer rückwirkend einzuführen.“ Alle Abflüge ab dem 1. April kommenden Jahres unterliegen der erhöhten Steuer, auch Flugbuchungen, die schon längst getätigt worden sind.
Der Verband sei sehr schnell aktiv geworden und habe mit der Unterstützung der Reisewirtschaft über 150.000 E-Mails an die Politik geschickt, um dies zu verhindern. „Trotzdem haben sowohl Bundestag als auch Bundesrat unseren flächendeckenden Protest einfach ignoriert und das Gesetz durchgewunken“, ärgert sich Fiebig.