Reisebüros dürfen ihre Provision an Kunden weitergeben, stellt Jurist Hans-Josef Vogel klar. Die umstrittenen Klauseln in Agenturverträgen, die Rückvergütungen verbieten, seien rechtlich nicht haltbar. Vogel verweist auf Urteile bis zurück ins Jahr 1987. Wettbewerbsrechtlich sei entscheidend, dass Reisevermittler frei über ihre Marge frei verfügen können, auch wenn das nicht allen Veranstaltern gefalle.