Weiter starke Verunsicherung bei Corona-Schlussabrechnungen
Nach Aussage des Fachanwalts für Verwaltungsrecht Dennis Hillemann ist bislang erst ein kleiner Teil der Schlussabrechnungen für die Coronahilfen bearbeitet. Von den Bewilligungsstellen, die dafür bis 2027 Zeit haben, werde alles noch einmal händisch geprüft, selbst die Frage, ob ein Antragsteller antragsberechtigt sei. Besonders schwierig sei die Frage, ob Unternehmen als Verbünde zu werten seien. Dabei legten die Bewilligungsstellen eine "sehr harte Praxis" an den Tag, was dazu führen dürfte, dass die Thematik bis zum Bundesverfassungsgericht hochgereicht werde. Touristik Aktuell