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1. April 2026 | 07:00 Uhr
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Veranstalter soll wegen langem Check-in am Flughafen haften

Das Oberlandesgericht Celle hat in einem ungewöhnlichen Urteil entschieden, dass Reiseveranstalter haften, wenn Passagiere wegen überlanger Check-in-Wartezeiten ihren Flug verpassen. Im konkreten Fall erschienen Reisende rechtzeitig, kamen wegen langer Schlangen aber zu spät ans Gate. Drängeln sei unzumutbar, so das Gericht. Die Richter werteten die Situation als Reisemangel und sehen die Verantwortung beim Veranstalter, der für organisatorische Abläufe einstehen müsse. Airliners

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