Diese Maßnahmen wollen Reisebüros bei Rückvergütungen sehen
In einer aktuellen Reise-vor9-Umfrage sprechen sich 46 Prozent der Teilnehmer aus dem Vertrieb dafür aus, dass Veranstalter Rabatte und Rückvergütungen in ihren Agenturverträgen ausdrücklich untersagen sollten. 31 Prozent fordern von ihren Handelsherren juristische Maßnahmen.

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Viele Reisebüros wünschen sich, dass die Veranstalter gegen Rabatte und Rückvergütungen vorgehen
Knapp 800 Reiseprofis haben mittlerweile an der Umfrage zum Thema Rabatte und Rückvergütungen im Reisevertrieb teilgenommen. In den Reisebüros erregt die altbekannte Debatte um die Legitimität von Rabatten und Rückvergütungen auf Kosten der eigenen Provision die Gemüter, wie mehr als 550 Kommentare verdeutlichen.
Zum Umgang mit der Thematik fordert knapp die Hälfte der Befragten, dass Reiseveranstalter und Reedereien Rabatte und Rückvergütungen in ihren Agenturverträgen untersagen sollten. Knapp ein Drittel spricht sich für juristische Schritte aus, wenn Reisebüros oder Online-Portale dennoch Rabatte gewähren, 15 Prozent fordern in diesem Zusammenhang einen branchenweiten Code of Conduct. Keinen Handlungsbedarf sehen lediglich knapp sieben Prozent der Befragten und nur gut ein Prozent wünscht sich einen Wechsel zu einem Maklermodell mit Nettopreisen.
Branchenfremde Akteure als Ärgernis
In Kommentaren verweisen Teilnehmer darauf, dass Rückvergütungen durch branchenfremde Konkurrenten wie Banken und Sparkassen, Online-Portale und stationäre Konkurrenten ein andauerndes leidiges Thema seien. Nicht wenige wünschen sich eine gesetzliche Regelung. Einen Verzicht auf die eigene Marge könne sich der von steigenden Kosten gebeutelte Vertrieb nicht leisten, heißt es vielfach.
Die Veranstalter müssten bei Bekanntwerden von Rabatten und Rückvergütungen handeln und die Agenturverträge kündigen, fordern zahlreiche Befragte. Doch in der Praxis geschehe meist nichts. Ob die Kündigung von Agenturverträgen wegen fortgesetzter Rabattgewährung juristisch in Ordnung ist, ist derzeit Gegenstand juristischer Verfahren. In zwei Fällen hatte, wie bereits berichtet, Aida Cruises wegen derartiger Fälle Agenturverträge gekündigt, wogegen die beteiligten Vertriebspartner klagten. Der Ausgang der Verfahren dürfte Aufschluss darüber geben, ob Rabatten und Rückvergütungen überhaupt auf juristischem Weg beizukommen ist.
Weit entfernt von einer Lösung
Unabhängig davon empfehlen einige Umfrageteilnehmer ihren Kollegen, für die Beratung ein Entgelt zu kassieren und dieses dann gegebenenfalls bei der Buchung zu verrechnen. Auf diese Weise hätte ein Reisebüro auch dann nicht umsonst gearbeitet, wenn ein Kunde wegen deren Rabatten zur Konkurrenz überläuft.
Bei allem Zorn hält sich der Optimismus der meisten Kommentatoren, dass an der aktuellen Situation etwas zu ändern ist, offenbar in Grenzen. Es werde immer schwarze Schafe geben, lautet der Tenor. Neben Akteuren, die offensiv mit Rabatten und Rückvergütungen werben, gebe es auch solche, die eher diskret vorgingen, um nicht aufzufallen. Das größte Ärgernis sehen viele Reisebüros in großen Playern, die nicht von den im Reiseverkauf erzielten Margen leben müssten. Weil diese überdies oft hohe Umsätze erzielten, drückten Veranstalter ihnen gegenüber bei Rabatten und Rückvergütungen meist beide Augen zu.
Christian Schmicke